Ein Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast nicht, wenn Hausratsgegenstände aus seinem abgestellten Kfz entwendet worden sind und er nicht sicher nachweisen kann, seinen Pkw abgeschlossen zu haben; die Möglichkeit des "Jamming" genügt als Nachweis nicht.

(Leitsatz der Schriftleitung)

AG Frankfurt, Urt. v. 18.2.2019 – 32 C 2803/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge