Der bei der Bekl. seit 1983 krankenversicherte Kl. ist bei dieser wegen Prämienrückständen seit dem 1.9.2016 im Notlagentarif gemäß den hierfür maßgeblichen AVB versichert. Im Zeitraum vom 15.–18.11.2016 befand er sich in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus. Hierfür wurden ihm 1.897,04 EUR in Rechnung gestellt. Mit Schreiben vom 12.1.2017 übersandte die Bekl. dem Kl. eine Abrechnung, aus der sich eine Aufrechnung mit Prämienrückständen ergibt. Eine Zahlung an den Kl. erfolgte hierauf nicht.

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