Im Arzthaftungsrecht werden die Höchstwerte bei den ausgeurteilten Schmerzensgeldsummen regelmäßig bei durch medizinische Fehler schwerstgeschädigt geborenen Kindern erreicht. Bei schwersten hypoxischen Hirnschäden ist wiederholt ein Schmerzensgeld i.H.v. 500.000 EUR zugesprochen worden.[93] Das OLG Zweibrücken hat in einer aktuellen Entscheidung bei einem Geburtsschaden mit schwerer Hirnschädigung und daraus folgender geistigen und körperlichen Schwerstbehinderung gar einen Schmerzensgeldbetrag i.H.v. 600.000 EUR zuerkannt.[94]

[94] OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 ff. m. Anm. Jaeger. Zu den Entwicklungstendenzen der Schmerzensgeldrechtsprechung vgl. Jaeger, VersR 2009, 159.

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