Die Möglichkeit der Nutzung der Fahrerlaubnisklasse B zum Führen von Leichtkrafträdern wurde mit der 14. Verordnung zur Änderung der FeV geschaffen.[33] Unter gewissen Voraussetzungen (unter anderem Mindestalter 25 Jahre) kann durch eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit 4 UE Theorie und 5 UE Praxis die Kompetenz erworben werden Leichtkrafträder zu führen. Allerdings behält man "nur" die Klasse B mit der Schlüssel-Nr. 196. Um somit nur mit einer praktischen Prüfung auf die FE-Klassen A2 und später A aufzusteigen (§ 15 FeV) benötigt man eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse.

[33] BGBl I, 2019, 2937.

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