1) Dass die Verletzung der Anschnallpflicht gem. § 21a StVO einen den Schadensersatzanspruch kürzenden Mitverschuldensvorwurf begründet, ist der Ausgangspunkt der Entscheidung (vgl. BGH NJW 2001, 1485; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 21a StVO Rn 20 m.w.N.). Die Feststellung der entweder schadensverhütenden oder doch wenigstens schadensvermindernden Wirkung des Sicherheitsgurtes ist bei unterlassenem Anlegen des Gurtes durch einen medizinischen Gutachter zu klären (oben Rn 36).

Da nach medizinischen Feststellungen Sicherheitsgurte hinsichtlich verschiedener Körperabschnitte in unterschiedlichem Maße Schutzwirkungen entfalten (vgl. Gögler, VGT 78, 61, 76), stellt sich die Frage nach der Bildung der Haftungsquote. Nehmen bei angelegtem Gurt Kopf-, Thorax-, Bauch- und Beckenverletzungen sowie Verletzungen oberer und unterer Extremitäten gegenüber Konstellationen mit nicht angelegtem Gurt nach den statistischen medizinischen Feststellungen in unterschiedlichem Maße ab, wäre eine Differenzierung der Haftungsquoten je nach der betroffenen Körperregion sinnlos, da sie keine Kürzung des ersatzfähigen Schadens erlaubte. Deshalb ist der von dem Gericht eingeschlagene Weg der Entwicklung einer einheitlichen Mindestmithaftungsquote allein sinnvoll (oben Rn 33).

2) Das OLG München schließt sich bei der Frage der Bemessung des Schmerzensgeldes hinsichtlich der Ablehnung der Methode der sog. tagesgenauen Bemessung (so OLG Frankfurt zfs 2019, 83, 86) der Kritik des OLG Düsseldorf an (zfs 2019, 378 m. Anm. Diehl). Die Ablehnung der tagesgenauen Methode wird vom OLG Celle (Urt. v. 26.6.2019 – 14 U 154/18) geteilt; kritisch zur tagesgenauen Bemessung des Schmerzensgeldes auch Lüttringhaus/Korch VersR 2019, 973 ff. und Ernst/Lang VersR 2019, 1122, 1124 ff.

RiOLG a.D. Heinz Diehl

zfs 4/2020, S. 200 - 208

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge