1. Zur Erhöhung der Regelgeldbuße bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit.
2. Das Einkommen des Betr. kann im Wege der Schätzung ermittelt werden, wenn eine hinreichende Schätzgrundlage zur Verfügung steht; wesentliches Kriterium ist der ausgeübte Beruf des Betr.
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