1. Zur Erhöhung der Regelgeldbuße bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit.

2. Das Einkommen des Betr. kann im Wege der Schätzung ermittelt werden, wenn eine hinreichende Schätzgrundlage zur Verfügung steht; wesentliches Kriterium ist der ausgeübte Beruf des Betr.

OLG Hamm, Beschl. v. 10.7.2019 – III-3 RBs 82/19

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