Wer sein Fahrzeug gegen Entgelt verleiht, benötigt hierfür einen speziellen Versicherungsschutz. Bei den klassischen Policen für eine Kfz-Versicherung ist die gewerbliche Verleihung i.d.R. ausgeschlossen. Die Tatsache, dass Mietfahrzeuge regelmäßig von verschiedenen Personen gefahren und häufiger als andere Fahrzeuge genutzt werden, stellt für Versicherungen ein schwer zu kalkulierendes Risiko dar, was zu erhöhten Prämien führt. Mittlerweile bieten die Versicherungen für das Kfz-Gewerbe sog. All-/Multi-Risk-Policen an, bei denen zahlreiche Versicherungssparten (z.B. Betriebshaftpflicht, Geschäftsinhaltsversicherung, Tätigkeitsschäden, Handel- und Handwerksversicherung, Kfz-Versicherung für die einzelnen Firmenfahrzeuge) in einer Versicherungspolice zusammengefasst sind. Die Fahrzeugvermietung ist in solchen Verträgen als Baustein mit abgedeckt, sodass die von den Autohäusern oder Kfz-Werkstätten vermieteten Mietwagen allesamt ausreichenden Versicherungsschutz haben dürften.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge