Inzwischen stehen dem reiserechtlichen Praktiker diverse Tabellen und Listen zur Verfügung, aus welchen die einschlägigen Minderungsquoten bzw. Urteile kurzfristig ermittelt werden können. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die von der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. entwickelte Frankfurter Tabelle, die Kemptener Reisemängeltabelle,[52] die Wiener Liste zur Reisepreisminderung,[53] die Wiesbadener Tabelle der Fluggastrechte[54] oder die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten.[55] Daneben sind teilweise noch umfangreichere Entscheidungssammlungen im Handel erhältlich.[56]
Autor: RA Marc Flöthmann, FA für Steuerrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Verkehrsrecht, Bielefeld[1]
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