Inzwischen stehen dem reiserechtlichen Praktiker diverse Tabellen und Listen zur Verfügung, aus welchen die einschlägigen Minderungsquoten bzw. Urteile kurzfristig ermittelt werden können. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die von der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. entwickelte Frankfurter Tabelle, die Kemptener Reisemängeltabelle,[52] die Wiener Liste zur Reisepreisminderung,[53] die Wiesbadener Tabelle der Fluggastrechte[54] oder die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten.[55] Daneben sind teilweise noch umfangreichere Entscheidungssammlungen im Handel erhältlich.[56]

Autor: RA Marc Flöthmann, FA für Steuerrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Verkehrsrecht, Bielefeld[1]

[53] Aktuelles Update Lindinger, ZVR 7–8/2012.
[54] Schmid/Hopperdietzel, www.wiesbadener-tabelle.de.
[55] Rodegra, Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten, Sonderheft zur MDR 21/2012; vgl. ergänzend zur neuen EU-Verordnung für Kreuzfahrtreisen: Rodegra, MDR 2013, 194.
[56] Z.B. Schattenkirchner, Preisminderung bei Reisemängeln, 2. Aufl., München 2012.
[1] Der Autor ist als Rechtsanwalt insb. auf dem Gebiet des Reiserechts tätig (www.floethmann.net) und vertritt sowohl Reisende als auch Reiseunternehmen.

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