1. Lässt ein VN bei eingeschalteter Herdplatte Fett zum Frittieren auf der Ceranplatte seines Herdes stehen und verlässt das Haus, so ist wegen grob fahrlässiger Verursachung des dadurch entstehenden Brandes lediglich eine Entschädigung von 50 % geschuldet.

2. Raumspezifisch geplante und gefertigte Einbauküchen fallen unter den Versicherungsschutz.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Dortmund, Urt. v. 20.10.2011 – 2 O 101/11

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