Bei außergerichtlichen Regulierungsverhandlungen zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers ist die entstehende Geschäftsgebühr auch dann auf eine nachfolgende Verfahrensgebühr anzurechnen, wenn im Prozess lediglich der VN, nicht auch der VR in Anspruch genommen wird.

OLG München, Beschl. v. 7.2.2012 – 11 W 90/12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge