Hinweis: Allgemein zur Anfechtung von Verkehrszeichen, ihrer Bekanntgabe, der Widerspruchs- und Klagefrist in diesem Zusammenhang, Fristbeginn, zur Einschätzungsprärogative der Straßenverkehrsbehörde vgl. BVerwG zfs 2011, 52.
Zur Bekanntgabe von Verkehrszeichen vgl. auch die nachfolgende Entscheidung vom VGH Baden-Württemberg (5 S 2610/10), in diesem Heft.
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