Zu der für die Bemessung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung, wenn der Geschädigte behauptet, er hätte ohne den Schadensfall in fortgeschrittenem Alter eine gut bezahlte Festanstellung erhalten, der Geschädigte dies aber unter Hinweis auf die Lage am Arbeitsmarkt bestreitet.

BGH, Urt. v. 9.11.2010 – VI ZR 300/08

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