Versicherung, Recht und Schaden, Verlag C. H. Beck, 443 Seiten, 128 Euro

Rezensionen zu Festschriften gibt es nur in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn entweder der Geehrte oder die Autoren der Festschrift herausragende Persönlichkeiten sind. Bei dieser Festschrift liegen beide Voraussetzungen vor.

Prof. Johannes Wälder wird mit Recht als "Papst" der Feuerversicherung bezeichnet, ein Versicherungszweig, mit dem er sich in den vielen Jahren seiner beruflichen Tätigkeit insbesondere beschäftigt hat. Am Ende der Festschrift findet man eine stattliche Liste aller Veröffentlichungen von Prof. Wälder, die sich zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, mit der Feuerversicherung befassen.

Die Autoren der Festschrift sind namhafte Persönlichkeiten des Versicherungsrechts. Herausgeber der Festschrift sind Prof. Karl Maier und Prof. Peter Schimikowski. Der Beitrag von Karl Maier befasst sich mit dem Versicherungsfall in der Rechtschutzversicherung, der Aufsatz von Peter Schimikowski mit den Informationspflichten des Versicherers.

Es würde den Rahmen einer Rezension sprengen, wenn alle Autoren mit ihren Beiträgen namentlich aufgezählt würden. Als partes pro toto seien neben den genannten Herausgebern Prof. Schirmer mit einem Beitrag zur Prämienzahlung und zum Prämienverzug sowie Prof. Robert Koch, der die Vorerstreckung der Schadensabwendungsobliegenheit behandelt, genannt.

Alle Beiträge sind nicht nur wissenschaftlich fundiert, sondern auch für die Praxis von großer Bedeutung. Die Autoren spannen einen Bogen zwischen dem VVG 1908 und dem aktuellen VVG 2008. Aktuell ist insbesondere auch das Thema des Beitrages von Hermann Lemcke: Der Direktanspruch gegen den KH-Versicherer.

Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Festschrift den Namen der Zeitschrift enthält, die Prof. Wälder seit Jahrzehnten als Sprecher der Schriftleitung mit Engagement betreut und gestaltet: recht und schaden (r+s).

Die Festschrift für Johannes Wälder ist ein lesenswertes Buch, auch und vor allem für den Praktiker, der sich mit den aktuellen Fragen des Versicherungsrechts, insbesondere mit dem VVG 2008, vertraut machen will.

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