Fertigt der Rechtsanwalt insgesamt sieben Schreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung und führt er sechs fernmündliche Besprechungen mit dem geschädigten Mandanten, so ist der Ansatz einer 1,5 Geschäftsgebühr für die Regulierung des Verkehrsunfalls angemessen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

AG Neumünster, Urt. v. 11.10.2010 – 36 C 215/10

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