A. Einleitung

Die nachfolgenden Synopsentabellen sollen dem erleichterten Auffinden der neuen Regelungen dienen, die sich aus der VVG-Reform in den Bereichen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Pflichtversicherungsgesetzes und den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kraftfahrtversicherung (AKB) ergeben haben. Neben den Verschiebungen innerhalb des VVG ist insbesondere durch die Überleitung der wesentlichen Regelungsinhalte des früheren § 3 PflVG in das VVG und die vollkommen neue Systematik der AKB die frühere Orientierung hinfällig und das Wiederauffinden der einschlägigen Regelungen häufig mühsam. Die folgenden Übersichten erheben dabei jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern sollen nur Orientierungshilfe sein.

I. Die Regelungen des alten und neuen VVG

 
Regelungsbereich VVG a.F. VVG 2008
Ausstellung Ersatzversicherungsschein § 3 Abs. 2 § 3 Abs. 3
Verletzung vertraglicher Obliegenheiten § 6 § 28
Verjährung § 12 § 195 BGB
Vorvertragliche Anzeigepflichten / Rechtsfolgen der Verletzung §§ 16 – 22 §§ 19 – 22
 Gefahrerhöhungen §§ 23 – 29a §§ 23 – 27
Prämienregelungen §§ 35 ff. §§ 33 ff.
Zahlungsverzug mit Erstprämie § 38 § 37
Zahlungsverzug mit Folgeprämie § 39 § 38
Versicherungsvermittler etc. §§ 42 a ff. §§ 59 ff.
Vollmacht des Agenten / gesetzl. Vollmacht § 43 § 69
Gerichtsstand der Agentur § 48 aufgehoben
Gerichtsstand des Wohnsitzgerichts d. VN ----- § 215
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls (Kasko) § 61 § 81
Schadenabwendungs- / -minderungspflicht § 62 § 82
Rettungskosten / Aufwendungsersatz § 63 § 83
Gesetzlicher Forderungsübergang § 67 Abs. 1 S. 1 § 86 Abs. 1 S. 1
Quotenvorrecht des VN § 67 Abs. 1 S. 2 § 86 Abs. 1 S. 2
Aufgabeverbot § 67 Abs. 1 S. 3 § 86 Abs. 2
Familienprivileg / neu: Regresssperre § 67 Abs. 2 § 86 Abs. 3
Herbeiführung des Versicherungsfalls (KH) § 152 § 103
Besondere Vorschriften in der Pflichtversicherung §§ 158 b ff. §§ 113 ff.

Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

in der Rechtsschutzversicherung
§ 158 n § 128

Vorläufige Deckung

(früher nur in § 1 II – IV AKB a.F. geregelt)
---- §§ 49 – 52

II. Die Regelungen aus dem früheren § 3 Pflichtversicherungsgesetz

 
Regelungsbereich PflVG a.F. VVG 2008
Direktanspruch des Geschädigten § 3 Nr. 1 § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Gesamtschuldnerschaft § 3 Nr. 2 § 115 Abs. 1 S. 4
Verjährung § 3 Nr. 3 § 115 Abs. 2
Leistungsfreiheit § 3 Nr. 4 § 117 Abs. 1
Nachhaftung des Versicherers § 3 Nr. 5 § 117 Abs. 2
Begrenzung auf Mindestversicherungssummen

§ 3 Nr. 6 S. 1 i.V.m.

§ 158 c Abs. 3 VVG a.F.
§ 117 Abs. 3 S. 1
Verweisungsprivileg des Versicherers

§ 3 Nr. 6 S. 1 i.V.m.

§ 158 c Abs. 4 VVG a.F.
§ 117 Abs. 3 S. 2
Einschränkung des Verweisungsrechts § 3 Nr. 6 S. 1 Hs. 2 § 3 S. 1 PflVG
Anzeige des Anspruchs ggü. dem VR § 3 Nr. 7 § 119 Abs. 1
Auskunftsanspruch d. Versicherer ggü. Dritten (künftig Obliegenheiten des Dritten)

§ 3 Nr. 7 S. 2 i.V.m.

§ 158d Abs. 3 VVG a.F.
§ 119 Abs. 3

Verletzung von Verpflichtungen d. Dritten

(künftig Obliegenheitsverletzung d. Dritten)

§ 3 Nr. 7 S. 2 i.V.m.

§ 158 e VVG a.F.
§ 120
Rechtskrafterstreckung § 3 Nr. 8 § 124
Innenverhältnis Versicherer / VN § 3 Nr. 9 § 116 Abs. 1
Regelungsbereich PflVG a.F. VVG 2008
Wirkung der Feststellung eines Anspruchs des Dritten für den Innenregress des VR § 3 Nr. 10 S. 1 § 124 Abs. 2
Ersatz erforderlicher Aufwendungen § 3 Nr. 10 S. 2 § 116 Abs. 1 S. 3
Verjährung des Regressanspruchs d. VR § 3 Nr. 11 § 195 BGB
Verjährungsbeginn § 3 Nr. 11 S. 2 § 116 Abs. 2

Anmerkung: § 3 PflichtversicherungsG ist de facto inhaltsleer geworden, da bis auf die Regelungen des früheren § 3 Nr. 6 S. 1, 2. Hs und S. 2 PflVG a.F. (Einschränkungen und Erweiterungen des Verweisungsprivilegs des Versicherers), die jetzt den verbliebenen § 3 PflVG n.F. bilden, alle früheren Regelungsinhalte in die §§ 113 bis 124 VVG überführt worden sind.

Im Übrigen hat das Pflichtversicherungsgesetz keine relevanten Änderungen erfahren. Neu eingefügt ist jedoch der § 3b PflVG, der eine Kündigungsfiktion für das bisherige Versicherungsverhältnis enthält, wenn der Erwerber eines veräußerten Fahrzeugs eine neue KH-Versicherung abschließt.

 
Hinweis

Die Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) hat keine Änderungen erfahren.

III. Die wesentlichen Regelungen der AKB

1. Vorbemerkung

Die Orientierung in den neuen AKB 2008 ist zunächst ungewohnt, da die Systematik selbst sich geändert hat. Statt der früheren Gliederung nach Paragraphen mit einem vorangestellten allgemeinen Teil und jeweiligen Abschnitten für die einzelnen Versicherungen, findet sich jetzt eine alphabetisch/numerische Unterteilung. Darin ist im Teil A für jede einzelne Versicherung in sich der Versicherungsschutz (Umfang und Ausschlüsse) geregelt sowie die Behandlung mitversicherter Personen.

Allgemeine Regelungen finden sich in den Bereichen B bis N, mit teilweise wiederum Unterteilungen zu einzelnen Versicherungen, sowie in Anhängen zu den AKB.

Im Anhang an die auszugsweise Synopsentabelle ist eine beispielhafte Inhaltsübersicht gängiger AKB 2008 angefügt.

2. Hinweis

Da gerade im Bereich der Kraftfahrtversicherung im Detail unterschiedliche AKB von den einzelnen Versicherern verwandt werden, gilt hier insbesondere die zwingende Grundregel,...

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