In der Januarausgabe der zfs erläuterte der Kollege Eric Lüthe in seiner "Bestandsaufnahme" die Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagenkosten, insbesondere die hierbei zu berücksichtigende Schätzgrundlage.

Diese "Bestandsaufnahme" fällt leider recht einseitig aus und erweckt den Anschein, als wären mit der Einführung des "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" des Fraunhofer Instituts alle Probleme rund um die Thematik der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten gelöst.

Gegenteiliges ist jedoch der Fall. Mit der Einführung der Erhebung von Fraunhofer im Oktober letzten Jahres ist der alte Streit zwischen den Autovermietfirmen auf Seiten des Unfallgeschädigten und den eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherern über die erstattungsfähige Höhe der Tarife bei Anmietung eines Mietwagens durch den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall erst wieder von Neuem entfacht worden.

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