BVerwG: Urt. v. 29.1.2009 – 3 C 31.07

Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen; Sperrfrist; Fahreignung; Wiedergewinnung der Fahreignung; Eignungsprüfung; medizinisch-psychologisches Gutachten; Führerschein; Anerkennung von Führerscheinen; Führerscheinrichtlinie.

Ist eine ausländische Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen worden, setzt die Wiedererteilung des Rechts, von der Erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, den Nachweis wiedergewonnener Fahreignung voraus. Dieser Nachweis wird nicht durch einen Führerschein erbracht, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat zwar nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist, sich aber nach Art eines Ersatzführerscheins darauf beschränkt, die bisherige, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogene Fahrerlaubnis auszuweisen.

 

Hinweis:

Mit dieser Entscheidung wird die Revision des Klägers gegen das Urteil des OVG des Saarlandes vom 30.1.2007 – OVG 1 R 39/06 – zfs 2007, 421 (Leits.) zurückgewiesen.

Mitgeteilt von RiBVerwG Liebler

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