Jährlich ereignen sich in Deutschland 300.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Zwischen 30.000 und 40.000 Menschen tragen schwere oder schwerste Verletzungsfolgen davon.

Jeder Anwalt, der sich auf Personengroßschäden spezialisiert hat oder Personengroßschäden mit dem Versicherer verhandelt, sollte daher wichtige Spielregeln beherrschen. Andernfalls kreist das Damoklesschwert der Haftung über dem Anwalt noch ausgeprägter, als dies ohnehin schon der Fall ist.

Die Verfasser halten es auch für wichtig, dass endlich mal ein Aufsatz aus Anwaltsicht geschrieben wird und nicht aus Versicherersicht. Es existieren schon zu viele "Kuckuckseier" oder "Trojanische Pferde" im Bereich des Personengroßschadensrechts.

Es ist kein Geheimnis, dass Versicherer gerne Aufsätze, Fachbücher oder sogar Kommentare (z.B. private Krankenversicherung) schreiben und hierdurch der Anschein eines neutralen Autors geweckt werden soll. Tatsächlich steckt hinter dieser Art von Lektüre eine knallharte Zielorientierung. Insofern muss der Anwalt, der die Interessen des Geschädigten – also der Gegenseite – vertritt, aufpassen.

Dem verletzten Geschädigten können u.a. Ansprüche in Rentenform zustehen, seien es bei den vermehrten Bedürfnissen, bei den Erwerbsschäden, bei den Unterhaltsschäden oder bei den Haushaltsführungsschaden. Bei den einzelnen Positionen muss der Anwalt den Mandanten darüber beraten, ob es sinnvoller ist, eine Rentenzahlung zu wählen oder eine Kapitalabfindung. Bei einer Kapitalisierung werden Schadensersatzrenten durch eine Einmalzahlung abgegolten.

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