Am 28.1.2022 ist die Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts v. 18.1.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 39). Die Verordnung trägt der Modernisierung und Flexibilisierung des Meisterprüfungswesen durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 9.6.2021 (BGBl I S. 1654) Rechnung. Hierdurch soll die Flexibilität für die Prüfenden erhöht werden und durch die Stärkung des Ehrenamtes sollen rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen ermöglicht werden.

Quelle: BR-Drucks 781/21

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 3/2022, S. 122

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