Die Kl. nimmt die Bekl. aus einer Kaskoversicherung wegen eines Fahrzeugdiebstahls in Anspruch. Im Nachtrag zum Versicherungsschein heißt es u.a.: "Die Tarifierung erfolgt unter Berücksichtigung folgender Merkmale: … – nächtlicher Einsteilplatz: Garage […]". Ferner wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (im Folgenden "AKB 2014") in das Versicherungsverhältnis einbezogen. Nutzer des versicherten Fahrzeugs war der Ehemann der Kl., der Zeuge Z.

Am Abend des 14.9.2017 stellte der Zeuge Z das Fahrzeug gegen 21.30 Uhr unmittelbar vor der Garage ab. Am nächsten Morgen musste er gegen 7.00 Uhr feststellen, dass das Fahrzeug verschwunden war. Der Widerbeschaffungswert des Fahrzeuges lag bei 19.805 EUR.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge