Der Kl. verlangt von der Bekl. im Wege gewillkürter Prozessstandschaft die Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer bei ihr gehaltenen Vollkasko-Kfz-Versicherung. Der Kl. erwarb im Jahre 2017 den streitgegenständlichen Pkw und finanzierte diesen Kauf mit Hilfe eines Leasing-Vertrages bei der (…) GmbH, in dem er zugleich ermächtigt und verpflichtet wurde, im Schadensfall Ansprüche auf eigene Kosten und im eigenen Namen zugunsten der finanzierenden Bank geltend zu machen. Mit Wirkung zum 24.4.2017 schloss er einen Kasko-Versicherungsvertrag für das Fahrzeug bei der Bekl. ab. Auf das Vertragsverhältnis finden die AKB 2015 der Bekl. Anwendung. Am 3.7.2018 prallte der Kl., nachdem er beim Anfahren sein Fahrzeug stark beschleunigt hatte, frontal gegen einen Straßenbaum. Das Fahrzeug erlitt hierbei einen Totalschaden, die Schadenshöhe beträgt unstreitig 53.009,24 EUR.

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