Zahl und Größe der Kreuzfahrtschiffe nehmen stetig zu. Daher müssen die bereits bestehenden umfassenden Sicherheitsbestimmungen und -konzepte ständig weiterentwickelt und angepasst werden, insbesondere hinsichtlich ihrer Geeignetheit bei mehreren Tausend Personen an Bord sowie neuer Risiken und Terrorgefahren. Dabei sollten auch die internationalen Vorschriften für Rettungskapazitäten überprüft werden. Die Anwendung von technischen Sicherheitsinnovationen, z.B. für den Brandschutz und die Evakuierung, sollte auf internationaler Ebene durch zielorientierte Vorschriften gefördert werden.

Die Kreuzfahrtreedereien müssen dafür sorgen, dass insbesondere ausreichende und qualifizierte Personalressourcen für das Notfall- und Krisenmanagement an Bord unter Einbeziehung des nicht seemännischen Personals zur Verfügung stehen. Die Passagiere müssen an allen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich der Seenotrettungsübungen aktiv mitwirken und dürfen diese nicht als bloße Formalie verstehen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 (Haftung bei der Beförderung von Reisenden auf See) zügig zu ratifizieren. Reiseveranstalter sollten verpflichtet werden, vor Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, welche haftungsrechtlichen Regelungen sowie Sicherheits- und Umweltstandards für die Reise gelten.

Um auf die Bewältigung einer Havarie noch besser vorbereitet zu sein, ist auch ein enges Zusammenwirken aller Beteiligten auf staatlicher und privater Seite erforderlich. Dazu bedarf es eines gemeinsamen Notfallmanagements einschließlich abgestimmter Konzepte und Übungen. Zur Rettung von eingeschlossenen Personen auf gesunkenen Schiffen, zum Beispiel durch Tauchereinsätze, ist ein Fachkonzept unter Einbeziehung staatlicher und privater Expertise und Ressourcen zu erstellen.

(Quelle: www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de)

zfs 3/2020, S. 122 - 124

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