Der Kl., der an einer Kryptozoospermie leidet und auf natürlichem Wege keine Kinder zu zeugen vermag, nimmt den beklagten Versicherungsverein, seinen privaten Krankenversicherer, auf Erstattung der Kosten für insgesamt vier Behandlungszyklen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) und anschließendem Embryotransfer in Anspruch.

Die Übernahme der auf insgesamt 17.508,39 EUR bezifferten Kosten dieser im Herbst 2010 begonnenen und im Jahr 2011 fortgesetzten Behandlungen lehnte der Bekl. ab, weil die Voraussetzungen einer "medizinisch notwendigen Heilbehandlung" i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 der MB/KK nicht vorgelegen hätten. Der Bekl. verweist unter anderem auf das Alter der im Juli 1966 geborenen Ehefrau des Kl. und eine für ihre Altersgruppe dokumentierte erhöhte Abortrate.

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