Der Ausschluss der Baurisikoklausel des § 3 Abs. 1b) bb) ARB 2002 entfällt nicht deshalb, weil im Zusammenhang mit der Eingehung eines Bauvertrags dem Vertragspartner Betrug vorgeworfen wird.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 2.10.2012 – 12 U 99/12(nicht rechtskräftig)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen