Der bislang verkehrsrechtlich unauffällige Antragsteller verursachte im Jahr 2007 fahrlässig einen Verkehrsunfall. Hierfür wurde er zu 20 Tagessätzen verurteilt. Im selben Jahr überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf einer Autobahn um 48 km/h. Anschließend wurde er wegen Erreichens von acht Punkten verwarnt. Da er einen seiner Wagen während einer Woche umkennzeichnete, wurde er wegen fünffachen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu 50 Tagessätzen verurteilt. Die Rechtsverstöße summierten sich im Januar 2010 auf 17 Punkte. Der Antragsgegner forderte ihn zur MPU auf. Die Begründung der Gutachtenaufforderung bestand im Wesentlichen aus der Aufzählung der Verkehrsverstöße. Der Antragsteller legte das geforderte Gutachten nicht vor. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das VG [VG Köln – 11 L 1004/10 –] versagte dem Antragsteller die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

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