Neues EU-Verkehrssicherheitsprogramm 2010 bis 2020

Der Arbeitskreis empfiehlt für das neue EU-Verkehrssicherheitsprogramm:

Gemeinschaftsweites Ziel von 2011 bis 2020 sollte die weitere Senkung der Getötetenzahl um mindestens 40 % sein.

Eine EU-einheitliche Definition für Schwerverletzte soll entwickelt werden.

Im Interesse der Unfallvermeidung sollten moderne Technologien, insbesondere kooperative Fahrzeugsysteme, gefördert werden.

Gesetzgeberische Maßnahmen sollten sich konzentrieren auf

  • Technik und gemeinsamen Markt, insbesondere ABS für Motorräder, ISOFIX-Verankerungen, Sicherstellung eines hohen technischen Standards bei Einführung von Notbremsassistenten, Spurverlassenswarnsystemen und anderen sicherheitsfördernden Fahrerassistenzsystemen, Vertriebsverbot für Radarwarngeräte, Erinnerungssignale bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Gurtstraffer für alle Sitze, Mindeststandards bei Fahrrädern;
  • Gewerblicher Personen- und Güterverkehr, insbesondere Alkoholverbot für Fahrer; Sicherstellung eines hohen Niveaus der Ladungssicherung im grenzüberschreitenden Verkehr.

Im Führerscheinbereich sollte das Konzept "Begleitetes Fahren mit 17" eingeführt werden.

Empfehlungen, Erfahrungsaustausch, Kampagnen und/oder EU-Finanzierung sollten vor allem vorgesehen werden für Folgendes:

  • freiwilliger Einbau von Speed-Alert-Systemen;
  • Einbau von Alkolock-Systemen bei bestimmten gefahrgeneigten Verkehren;
  • Verbesserung der Nutzungsquote für Gurte und Kinderrückhalteeinrichtungen,
  • Umsetzung der Infrastrukturrichtlinie (z.B. Sicherheitsaudits von Straßen),
  • Klassifizierung beeinträchtigender Medikamente,
  • Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention,
  • Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer,
  • Verkehrssicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen.

Geprüft werden sollte die Einführung von Notbremsassistenten auch in Pkw.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge