Der Versicherungsnehmer der Klägerin war seinem Vortrag nach mit seinem Ferrari auf einer Gemeindestraße mit einem Kanaldeckel kollidiert, der eine gewölbte Fahrbahn krönte. Die Kaskoversicherung hatte den Schaden ersetzt und die zuständige Verbandsgemeinde aus übergegangenem Recht auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Landgericht Koblenz hatte die Klage abgewiesen. Der gegen dieses Urteil eingelegten Berufung hat das Oberlandesgericht keine Aussicht auf Erfolg prognostiziert.

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