Die Kl. verlangt eine Invaliditätsentschädigung wegen eines in der Nacht vom 16.7.2004 auf den 17.7.2004 erlittenen, ihre Wirbelsäule erheblich schädigenden Unfalls. Zu dem Unfall – einem Sturz aus ihrem Schlafzimmerfenster – war es gekommen, nachdem die Kl. nach ihren Angaben aufgrund einer Synkope aus ihrem Bett gefallen und in dem Glauben, frische Luft täte ihr gut, aus dem geöffneten Fenster gestürzt war.

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