Wird eine Besucherin eines Flugplatzes durch ein von einem Segelflugzeug herabhängendes Schleppseil verletzt, liegt ein auf den Betrieb des Segelflugzeuges zurückzuführendes Ereignis vor.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Dortmund, Urt. v. 23.2.2007 – 21 O 323/06

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge