Es lässt sich also feststellen:

Nach den auch sonst in Bezug auf Schaden und Kausalität angewandten Maßstäben und der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes erscheint der Zuspruch eines Angehörigenschmerzensgeldes vertretbar, wenn nicht gar logisch zwingend.

Rechtspolitisch sollte das bisherige deutsche "Das wollen wir nicht!" zumindest vor dem Hintergrund einer EU-Harmonisierung überdacht werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge