Der Kl. begehrt von der Bekl. die Erstattung von Kosten für einen selbst organisierten Krankenrücktransport, die Rückreise seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie die Rückholung seines Fahrzeuges aus dem Kosovo.

Der Kl. unterhält eine "… Plus" Mitgliedschaft beim … Der … hat zugunsten der … Plus Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag bei der Bekl. abgeschlossen, der unter anderem die "Gruppenversicherungsbedingungen 1997 der … für die "… Plus" Mitgliedschaft" zugrunde liegen.

Anfang August 2021 unternahm der Kl. mit seinen Familienangehörigen eine Urlaubsreise in sein Heimatland; den Weg dorthin legte er mit seinem Pkw zurück. Am 7.8.2021 erkrankte er an COVID-19. Einen Tag später, am 8.8.2021 musste er stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden.

Die Ehefrau des Kl. kümmerte sich darum, den Kl. nach Deutschland verlegen zu lassen und veranlasste gemeinsam mit dem Schwager des Kl. einen Krankenrücktransport nach Deutschland durch die Firma … wofür diese unter dem 13.8.2021 dem Kl. 6.500,00 EUR berechnete. In der Rechnung sind als einzelne Kostenpositionen "Krankenwagenkosten", "Arzt", "Krankenpfleger" und "Fahrer" aufgeführt. Der Kl. wurde nach … in die "H-Klinik" verbracht, dort am 14.8.2021 aufgenommen und bis zum 26.8.2021 stationär, zunächst intensivmedizinisch, erfolgreich behandelt. Die Ehefrau des Kl., die über keine Fahrerlaubnis verfügt, flog am 21.8.2021 mit den beiden gemeinsamen Kindern per Flugzeug aus dem Kosovo zurück nach Deutschland.

Am 20.10.2021 setzt sich der Kl. erstmals mit der Bekl. telefonisch in Verbindung und berichtete von einem Krankenrücktransport aus dem Kosovo aus August 2021 für welchen er ebenso die Kosten erstattet verlange wie für den Rückflug seiner Familienmitglieder sowie die Rückholung seines Pkw von dort.

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