Zum Nutzungsausfall hier nur so viel, dass Herr Steffen als Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen natürlich auch an dessen Beschluss vom 9.7.1986[37] mitgewirkt hat, durch den die Rechtsprechung des Senats zum Nutzungsausfall bei Kraftfahrzeugen[38] bestätigt worden ist.
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