Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat in Fällen der Gefahrerhöhung, der Obliegenheitsverletzung, der Schadensherbeiführung und der Verletzung der Schadensminderungspflicht anstelle des bisher geltenden "Alles-oder-Nichts-Prinzips" den Versicherer für berechtigt erklärt, im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Wie diese sog. Quotenregelung im Einzelnen aussehen soll, ist im VVG nicht geregelt.

Der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hat im Januar 2009 in den Empfehlungen des Arbeitskreises II dazu aufgefordert, "ein gemeinsames Gremium aus Vertretern von Verbraucherschutzverbänden (z.B. Automobilclubs), der Versicherungswirtschaft, der Anwaltschaft und der Richterschaft zu bilden. Dieses soll baldmöglichst eine Tabelle von Musterquoten und Orientierungsrahmen für den Bereich der Kraftfahrt-Versicherung erstellen".

Auf Einladung des Vereins Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V. hat am 4. und 5. November 2009 ein Symposium stattgefunden, auf dem neun Verkehrsrechtler über die neue Regelung beraten haben.

Teilnehmer waren für den Deutschen Verkehrsgerichtstag e.V.: Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D., Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages e.V.; Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a.D., Vizepräsidentin des Deutschen Verkehrsgerichtstages e.V.; Prof. Wolfgang Römer, Richter des IV. Zivilsenats des BGH a.D., ehem. Ombudsmann der Versicherungswirtschaft als Sachverständiger.

Aus dem Kreis der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände nahmen teil:

Lars Gatschke, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.; Michael Bücken, RA, Geschäftsführender Ausschuss der Arge Verkehrsrecht im DAV; Paul Kuhn, RA, ADAC; Dr. Klaus Schneider, RA, Geschäftsführender Ausschuss der Arge Verkehrsrecht im DAV; Martin Schmelcher, Leiter Kraftfahrt Betrieb und Schaden Kraftfahrtversicherung, GDV e.V.; Kerstin Stahl, RAin, Leitende Justitiarin, Allianz Versicherungs-AG.

Ziel des Symposiums war es, im Interesse der Verbraucher, der Anspruchsteller und der Versicherer eine unverbindliche, ausgewogene und zugleich praktikable Orientierung für die alltägliche Regulierungspraxis nach neuem Recht zu erarbeiten.

Das Symposium ist mehrheitlich zu folgenden Ergebnissen gelangt:

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