1. Wegen der weit reichenden Folgen der Ersetzung bestehenden Versicherungsschutzes durch einen neuen Vertrag, muss ein dahingehender Vertragswille – bei Änderung oder Verlängerung eines bestehenden Vertrages – eindeutig zum Ausdruck kommen.
2. Die Anfechtung eines "verlängerten" Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung bei der Verlängerung erfasst nur die Verlängerungsabrede.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.5.2007 – 5 U 590/06
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen