Wortlaut des Vergleichs:

Zitat

"§ 1 – Herr Y zahlt an Frau Y zum Ausgleich des Zugewinns einen Betrag von ... Euro. "

§ 2 – Herr Y gewährt Frau Y einen Ehegattenunterhalt wie folgt:

... Regelungen zur Höhe und Dauer der Zahlungen ...

§ 3 – Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Ehemann der Ehefrau während der Ehe folgende Schmuckstücke zugewandt hat: ... textliche Auflistung diverser Schmuckstücke... .

Die Parteien vereinbaren, dass die Ehefrau diese Schmuckstücke noch der gemeinsamen Tochter T vermachen wird (§§ 2147, 2174 BGB).

§ 4 – Generalabgeltung, Kostenregelungen.“

Laut Protokoll waren anwesend der Familienrichter, daneben die Parteien mit ihren jeweiligen rechtsanwaltlichen Vertretern. Im Protokoll findet sich der Vermerk "diktiert, vorgespielt und genehmigt". Weitere Erklärungen der Ehegatten sind aus dem Protokoll nicht ersichtlich. Die Ehefrau Y ist vorverstorben. Sie hat in einem wirksamen weiteren Testament ihrer Freundin all ihr Vermögen als Alleinerbin vermacht. Tochter T begehrt nun im Rahmen des Vermächtnisses die Herausgabe der im Vergleich genannten Schmuckstücke.

Als Variante sei formuliert:

Zitat

Alternative 1:

"§ 3 – Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Ehemann der Ehefrau während der Ehe folgende Schmuckstücke zugewandt hat: ... textliche Auflistung diverser Schmuckstücke ... "

Die Parteien vereinbaren, dass die Ehefrau diese Schmuckstücke nach ihrem Tode der gemeinsamen Tochter T vermacht (§§ 2147, 2174 BGB).

oder

Alternative 2:

Die Ehefrau vermacht der gemeinsamen Tochter T diese Schmuckstücke (§§ 2147, 2174 BGB).

oder

Alternative 3:

Die gemeinsame Tochter T soll diese Schmuckstücke nach ihrem Tode erhalten.“

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