Bei der gesetzlichen Erbfolge erben nach portugiesischem Recht die Abkömmlinge des Erblassers sowie der überlebende Ehegatte zu gleichen Teilen, wobei Art. 2139 CC bestimmt, dass der überlebende Ehegatte mindestens 1/4 des Nachlasses erbt. Wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat, erbt der Ehegatte neben den Eltern 2/3 des Nachlasses.[21]

Das portugiesische Recht unterscheidet 5 Ordnungen: In der ersten Ordnung erbt der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge. In der zweiten Ordnung der überlebende Ehegatte und die Verwandten in aufsteigender Linie. Die dritte Ordnung erfasst die Geschwister des Erblassers und deren Abkömmlinge. In der vierten Ordnung sind die Seitenverwandten bis zum vierten Grad und Erbe der fünften Ordnung ist der Staat.[22] Nach deutschem Recht sind neben dem überlebenden Ehegatten Erben erster Ordnung die Abkömmlinge, Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die dritte Ordnung erfasst die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. In der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und in der fünften Ordnung entfernte Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

[21] Huzel,Löber,Wollmann, Erben und Vererben in Portugal S. 45 ff.
[22] Huzel, Löber, Wollmann aaO S 59 ff.

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