Das portugiesische Recht unterscheidet vergleichbar dem deutschen Recht öffentliche und private Testamente.[12] Das öffentliche Testament (testamento publico)[13] vor einem Notar ist von diesem in einem besonderen Buch zu beurkunden.
Eigenhändige Testamente sind nach portugiesischem Recht grundsätzlich nur in Form eines so genannten verschlossenen Testaments (testamento cerrado) wirksam.[14] Dabei sind strenge Formvorschriften zu beachten und es ist zwingend erforderlich, dass das Testament einem Notar zur Bestätigung vorgelegt wird.[15]
Dieser hat zu beurkunden, dass der Testator ihm das Testament als sein eigenes ausgehändigt hat.
Beachte: nach Art. 27 EU-ErbVO sind Testamente immer dann formgültig, wenn sie in ihrem Errichtungsstaat formgültig sind, nach dem Heimatrecht des Erblassers, an seinem Wohnsitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Belegenheitsort unbeweglichen Vermögens, sofern sich das Testament auf dieses bezieht.[16]
Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit eines Testaments bestimmen sich dagegen nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung (hypothetisches Erbstatut Art. 24 EU-ErbVO).[17]
Gemeinschaftliche Testamente von Eheleuten sind anders als in Deutschland nach dem portugiesischen Código Civil verboten[18] (Art. 2181 CC). Der römischrechtlichen Tradition folgend verbietet das portugiesische Recht wie alle romanischen Rechtsordnungen gemeinschaftliche Testamente.[19] In einem Testament nach portugiesischem Recht dürfen nicht mehrere Personen gegenseitige Verfügungen oder Verfügungen zugunsten Dritter treffen. Dasselbe gilt für einen Erbvertrag, der eine gegenseitige Erbeinsetzung enthält. Das portugiesische Recht akzeptiert indes die Umdeutung eines Erbvertrages in ein einfaches Testament[20] (Art. 946 Abs. 2 CC).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen