Der Nachweis, dass der Pflichtteilsanspruch auf Ableben des erstversterbenden Ehegatten durch den Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht wurde, kann im Rahmen des Grundbuchberichtigungsverfahrens durch Vorlage einer notariell beglaubigten Abschrift der mit Eingangsstempel versehenen Klageschrift sowie des Urteils geführt werden.

OLG München, Beschluss vom 24. Mai 2018 – 34 Wx 385/17

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