Es bietet sich die Einbringung der beiden Mehrfamilienhäuser und des Wertpapierdepots in einen Familienpool in der Form einer Kommanditgesellschaft an. An dieser würden zunächst die Eheleute M und F sowie deren Kinder S und T in Höhe der noch nicht ausgenutzten Schenkungsteuerfreibeträge von zurzeit jeweils 400.000 EUR pro Kind und Elternteil beteiligt. Auf diese Weise könnte bereits Vermögenssubstanz iHv 1.600.000 EUR auf die nächste Generation übertragen werden. Bereits in der Einbringungsurkunde sollte dann unbedingt ein Rücktrittsrecht für M und F als Einbringende enthalten sein, da dies die effektivste Störfallvorsorge ist. So können M und F über ihr Rücktrittsrecht der Gesellschaft wieder die "Substanz" entziehen, wenn z. B. eines der Kinder insolvent wird oder die Gesellschaft aus wichtigem Grund kündigt.

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