Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden.

 

Fallbeispiel

Die Eheleute M und F haben zwei Kinder (T und S), die verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. M und F sind zu je 1/2 Miteigentümer von zwei vermieteten Mehrfamilienhäusern mit einem Verkehrswert von jeweils ca. 1.500.000 EUR sowie eines selbst bewohnten Einfamilienhauses im Wert von ca. 500.000 EUR. Zudem verfügen sie über ein Aktiendepot mit einem Kurswert von derzeit 250.000 EUR. Die Mehrfamilienhäuser erbringen jährliche Mieteinnahmen von jeweils 80.000 EUR. M und F sind beide 70 Jahre alt und im Ruhestand. M war Zahnarzt und erhält eine Versorgungswerkrente iHv 3.500 EUR. F war Lehrerin und erhält eine Pension iHv 3.000 EUR.

Für jedes Enkelkind zahlen M und F momentan monatlich einen Betrag iHv 500 EUR in einen Aktienfonds ein. Die beiden Kinder werden immer mal wieder bei Sonderanschaffungen finanziell unterstützt. Ansonsten haben weder die Kinder noch die Enkelkinder bisher finanzielle Zuwendungen erhalten.

Gestaltungsziel: Das Vermögen soll steueroptimiert auf die Kinder und Enkelkinder übertragen werden, wobei M und F die größtmögliche Flexibilität behalten wollen. Insbesondere wollen sie sich im Alter nicht finanziell einschränken müssen.

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