Durch den geschickten Einsatz eines sog. Familienpools[1] kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und gesichert werden. Die nachfolgenden Generationen können auf diese Weise als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden, wobei die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte zunächst noch überproportional bei den "Senioren" verbleiben. Diese Gestaltung bietet sich bereits bei Mandanten mit mittlerem Vermögen an. Bei komplexen Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen wird der Berater den Einsatz eines Familienpools zwingend in Betracht ziehen müssen, da wohl nur so eine "Zersplitterung" des Vermögens vermieden und eine langfristig rentable Vermögensverwaltung sichergestellt werden kann.[2]

[1] In der Praxis werden statt des Begriffs "Familienpool" auch die Begriffe "Familienvermögensverwaltungsgesellschaft" oder "Familiengesellschaft" verwendet.
[2] Viele bekannte große Familienunternehmen werden seit Generationen als Familiengesellschaft geführt und haben inzwischen oft mehr als 100 Gesellschafter. Ulmer fordert für generationenübergreifende Familien-KGs sogar die Schaffung eines Sonderrechts, um auf die spezifischen Belange bei der Reduzierung von Entnahmerechten, Kündigungsmöglichkeiten und Abfindungsbeschränkungen zur Bestandssicherung der Familienunternehmen Rücksicht nehmen zu können; Ulmer, Die große, generationenübergreifende Familien-KG als besonderer Gesellschaftstyp, ZIP 2010, 549.

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