Nucleus ist der Amsterdamer Vertrag vom 2.10.1997, der das Kollisionsrecht aus der rein zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten – auf dieser beruhen die Übereinkommen von Brüssel 1968 (später Brüssel I VO) und Rom 1980 (später Rom I VO) – löste und erstmals eine Kompetenz für die Organe der Europäischen Union in Artikel 61 ff EGV schuf. Durch den Amsterdamer Vertrag kam es zum Wiener Aktionsplan 1998 und dem Maßnahmenprogramm 2000, in deren Folge die Europäische Kommission die bekannte Studie in Auftrag gab, die das Deutsche Notarinstitut in Zusammenarbeit mit den Professoren Lagarde (Paris) und Dörner (Münster) erstellte. Sie wurde im Herbst 2002 vorgestellt und war die wichtigste Vorarbeit und gleichzeitig auch Weichenstellung zur EU-ErbVO.

Erwähnt seien noch der Europäische Rat von Tampere 1999 und darauf aufbauend das Haager Programm 2004 und der Aktionsplan von Rat und Kommission von 2005.

Näher und konkreter wurde es mit dem Grünbuch der Kommission vom 1.3.2005 und der dazu verabschiedeten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16.11.2006. Während ich den Angleichungen des materiellen Rechts nicht nur im Erbrecht eher zurückhaltend gegenüberstehe, befürworte ich die Rechtsvereinheitlichung des Internationalen Privatrechts in der Europäischen Union und bewerte die Entwicklung seit dem Amsterdamer Vertrag in diesem Bereich uneingeschränkt positiv.

Dennoch herrschte bei mir während der Beratungen zum Grünbuch eine gewisse Skepsis, ob angesichts der Schwierigkeit und der Sensibilität der Materie ein Erfolg möglich sei, und so war ich über den guten Vorschlag der Kommission und dessen überzeugendes Konzept positiv überrascht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge