Wird die Zahlung eines Geldbetrags durch den überlebenden Elternteil an eines von mehreren Kindern mit der notariell beurkundeten Regelung verbunden, die Zahlung erfolge "als Ausgleich für die Pflichtteilsansprüche" nach dem verstorbenen Elternteil, so liegt die Schlussfolgerung nahe, dass dieser Zahlung ein ernsthaft und bewusst gestelltes Pflichtteilsverlangen zugrunde liegt, das den Bedingungseintritt einer Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst hat.

OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2013 – I-15 W 421/12

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