In vielen Fällen werden mehrere Begünstigte benannt, insbesondere, wenn der Gründer eines IRA seine Kinder einsetzt. Bei diesem Erwerbstatbestand stellt sich die Frage, nach wessen Lebenserwartung der neue Mindestbetrag zu ermitteln ist. Beispielsweise ist "Kind 1" 20 Jahre alt und "Kind 2" 25 Jahre. Man würde hier die Lebenswartung des älteren Kinds, hier also "Kind 2", zugrunde legen[29], es sei denn, die Kinder beantragen rechtzeitig beim Verwalter eine anteilige Aufspaltung des IRA auf ihren eigenen Namen. Eine derartige Aufspaltung muss zum Ende des ersten Kalenderjahres nach dem Jahr des Ablebens erfolgen.[30] Wenn zum Beispiel der Gründer im März 2015 verstarb, muss die Aufspaltung bis spätestens zum 31.12.2016 vorgenommen werden. Nach erfolgter Aufspaltung würde die Bezeichnung des Kontos für ein jedes Kind wie folgt aussehen:

[Name of Owner], deceased, f/b/o, [Name of Child]

SSN of Child

[Name des Gründers], verstorben, zugunsten von [Name des Kindes]

Steuernummer von Kind

Die Auszahlung des aufgeteilten Kapitals würde dann jeweils als ein Mindestbetrag erfolgen, der nach der Lebenserwartung des jeweiligen Kindes als einzelnen Begünstigten berechnet wird. Die unter V. 1. dargestellten Regeln sind anzuwenden.

[29] Treasury Regulation § 1.401 (a)(9)-5, Q. & A-7.
[30] Treasury Regulation § 1.401 (a)(9)-4, Q. & A-3.

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