Der Trust wird durch Niederschrift gegründet.[12] Der Gründer/Steuerzahler hat die erste Einlage und weitere Einlagen bei einem von der Steuerbehörde genehmigten "Trustee" ("Verwalter") anzulegen.[13] Der Gründer eines IRAs hat weitreichende Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Art und Aufteilung des Investments. Der Gründer bestimmt ferner, ob die Investmententscheidungen von dem Verwalter zu treffen sind oder ob der Gründer selbst diese Entscheidungen trifft. Im letzteren Fall spricht man von einem sogenannten "Self-Directed IRA" ("Selbstgesteuertes IRA"). Die Art der erlaubten Investments umfasst Aktien, Anleihen oder Fonds. Investments in Kunst, Teppiche, Antiquitäten, Metalle, Briefmarken, alkoholische Getränke und bestimmte Münzen sind jedoch nicht erlaubt.[14] Ebenso sind Investments in Lebensversicherungen untersagt.[15]

[12] 26 CFR § 1.408-2 (b).
[13] Internal Revenue Code, §§ 408 (a) (2), (h).
[14] Internal Revenue Code, § 408 (m) (2).
[15] 26 CFR § 1.408-2 (b) (3).

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