Dietmar Kurze und Désirée Goertz (Hrsg.)

zerb verlag, DVEV Schriftenreihe, 1. Auflage 2012

251 Seiten, broschiert, 39,– EUR

ISBN: 978-3-941586-45-1

Erbrecht ohne Bestattungsrecht geht eigentlich nicht. Und doch wird diese Materie in der erbrechtlichen Literatur bisher recht stiefmütterlich behandelt. Insofern ist die umfassende Abhandlung von Kurze und Goertz eine absolute Bereicherung für jeden Erbrechtler. Das Buch wendet sich aber nicht nur an den beratenden Rechtsanwalt, sondern auch an den Bestatter, der sich gleichfalls im Tagesgeschäft mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert sieht. Kurze und Goertz legen hierzu ein Handbuch vor, das für jeden Praktiker eine Bereicherung ist, zeigt es doch die Weichen zwischen zivil- und verwaltungsrechtlichen Regelungen zu Bestattungspflicht, Totenfürsorge, Nutzungsrecht und Kostenträger auf und gibt einen Wegweiser zur richtigen Klage.

Praktische Hinweise zur Preisgestaltung bei Abschluss eines Bestattungsvertrags und bei der Beerdigung generell, die auch im Rahmen von § 1968 und § 2311 BGB helfen können, und Tipps wie etwa, wann eine Sterbegeldversicherung sich lohnt etc., fehlen ebenso wenig wie gelungene Gestaltungsvorschläge mit Formulierungsbeispielen, etwa zur Bestattungsverfügung inklusive einer Checkliste für die Beratung, die in das Standardprogramm Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung mit aufgenommen werden sollte. Kurze und Goertz überzeugen auch durch rechtspolitische Überlegungen z. B. zur Lockerung des Friedhofszwangs fernab von jeglichem Populismus.

In der Anlage findet sich eine Zusammenstellung der relevanten Normtexte inklusive der Friedhofsmustersatzung, die ein oft mühsames Auffinden erspart, handelt es sich doch vorrangig um landes- oder gemeindespezifische Gesetze. Dem folgen übersichtliche Tabellen zu den verschiedenen Ruhezeiten und den Bestattungspflichtigen in den einzelnen Bundesländern sowie Beispiele für verschiedene erforderliche Urkunden, abgerundet durch einen Formulierungsvorschlag zu einem vorsorgenden Musterbestattungsvertrag.

Vielleicht wünscht man sich an der ein oder anderen Stelle noch mehr Hinweise, wie bei Streitigkeiten zwischen Erben und Anverwandten auch untereinander zu verfahren ist, was angesichts fehlender Rechtsprechung freilich schwierig ist. Insgesamt gibt das Werk aber eine absolut gelungene Darstellung einer bisher in der Literatur zu sehr vernachlässigten Materie, die in Zeiten wegfallender oder zerstrittener Familienstrukturen an Bedeutung gewinnen wird.

Autor: Dr. Stephanie Herzog

Dr. Stephanie Herzog, Rechtsanwältin,Würselen

ZErb 5/2014, S. 151

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