Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte vor Klageerhebung Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie ist, wenn dem Grunde nach Erfolgsaussichten bestehen, sogleich für alle Stufen zu bewilligen.[58] Die Bewilligung für die Leistungsstufe ist zunächst auf den Zahlungsanspruch beschränkt, der sich aus der Auskunft ergibt.[59]
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