Auf einen Blick

Erbrechtliche Zuflüsse sind im SGB II und SGB XII anrechenbares oder geschontes Einkommen oder Vermögen. SGB II und SGB XII entwickeln sich beim Einsatz von Einkommen und Vermögen auseinander. Fachleistungen für behinderte Menschen werden ab 1.1.2020 in das SGB IX eingegliedert und erhalten dann eigene Anrechnungsregeln für das Einkommen, bzw. Vermögen. Eine erste Schonvermögensregel über 25.000 EUR gilt bereits ab 1.1.2017. Behinderten- und Bedürftigentestamente müssen an diese Rechtslage angepasst werden.

Autor: Von Dr. Gudrun Doering-Striening ; Rechtsanwältin, FAinSozR und FAinFamR, Essen

ZErb 4/2017, S. 095 - 109

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