§ 191 BewG regelt die Anpassung des Sachwerts an das Marktniveau unter Einbeziehung von Wertzahlen. Wertzahlen sollen das Verhältnis vom Sachwert zum Verkehrswert widerspiegeln. Da nach dem zurzeit vorliegenden Grundstücksmarktbericht 2015 für "Nordstadt" keine Wertzahlen zur Verfügung gestellt worden sind, sind die Wertzahlen aus Anlage 25 zu § 191 Abs. 2 BewG[25] anzusetzen.

Der vorläufige Grundstückssachwert beträgt 80.825 EUR und der Bodenrichtwert 190 EUR, danach ist die Wertzahl 1,1 anzuwenden.

80.825 EUR * 1,1 = 88.907,50 EUR

[25] BGBl I 2015, 1863.

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