Bereits bei Vertragsschluss besteht eine nachweisbare Hilfsbedürftigkeit, die sich im Alter von 73 Jahren in eine Pflegebedürftigkeit der Stufe I und im Alter von 76 Jahren in eine Pflegebedürftigkeit der Stufe II ändert. Im Alter von 83 Jahren liegt dann eine Pflegebedürftigkeit der Stufe III bis zum Ableben vor. Dies entspricht der Fallkonstellation V; zunächst nur Hilfsbedürftigkeit, dann tritt eine Pflegebedürftigkeit im Verpflichtungszeitraum (VZ) und typischen Lebenserwartungszeitraum (TLZ) ein.

Der typische Lebenserwartungszeitraum läuft nach den Vervielfältigern zu § 14 BewG 10,63 Jahre und daher bis zum Alter der Übergeberin von 81,63 Jahren. Da sich der Bedarf im Rahmen des typischen Lebenserwartungszeitraumes ändert, ist dieser als Vervielfältiger aufzuteilen. Der Bedarf ist von Anfang an als Hilfsbedürftigkeit auf der Stufe 0 gegeben, von 71 Jahren bis 72 ist der Vervielfältiger daher 2,00.

Im Alter von 73 Jahren tritt die Stufe I ein bis 75 Jahre, also Vervielfältiger 3 Jahre.

Im Alter von 76 tritt Pflegestufe II ein, die bis zum Ende des typischen Lebenserwartungszeitraumes anhält. Vervielfältiger ist daher 5,63 Jahre.

Die weitere Verschlechterung im Alter von 83 Jahren liegt außerhalb des typischen Lebenserwartungszeitraums und bleibt unbeachtet. Diese Zeit fällt in den Risikobereich des Übernehmers. Der relevante Bedarf innerhalb des typischen Lebenserwartungszeitraums wird dann immer aus dem Produkt des Teilvervielfältigers mit dem jeweiligen Jahresersparnisbetrag wie folgt ermittelt:

aa) Bewertungsberechnung wenn Übergabeobjekt in Thüringen liegt:

 
Stufe 0 = 895,00 EUR x 12 x 2 = 21.480,00 EUR
Stufe I = 23,00 EUR x 12 x 3 = 828,00 EUR
Stufe II = 145,00 EUR x 12 x 5,63 = 9.796,20 EUR

Die Summe aus den Produkten ist 32.104,20 EUR und ergibt den Wert der Wart- und Pflegeverpflichtung, wenn das Übergabeobjekt in Thüringen liegt.

bb) Bewertungsberechnung wenn Übergabeobjekt in Baden-Württemberg liegt:

 
Stufe 0 = 1.317,00 EUR x 12 x 2 = 31.608,00 EUR
Stufe I = 516,00 EUR x 12 x 3 = 18.576,00 EUR
Stufe II = 698,00 EUR x 12 x 5,63 = 47.156,88 EUR

Die Summe aus den Produkten ist 97.340,88 EUR und ergibt den Wert der Wart- und Pflegeverpflichtung, wenn das Übergabeobjekt in Baden-Württemberg liegt.

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